Der Arbeitsunfall – Chefärzte informieren

Landkreis Passau GesundheitseinrichtungenAllgemein

Referieren im Herbst über modernen Gelenkersatz (v.l.): Dr. Hans-Otto Rieger vom Krankenhaus Vilshofen, Dr. Thomas Skrebsky vom Krankenhaus Rotthalmünster und Dr. Manfred Werner vom Krankenhaus Wegscheid.

Chefärzte der Unfallchirurgie (v.l.): Dr. Hans-Otto Rieger (Krankenhaus Vilshofen), Dr. Thomas Skrebsky (Krankenhaus Rotthalmünster) und Dr. Manfred Werner (Krankenhaus Wegscheid).


 

Für den Fall der Fälle vorbereitet sein

Schnittverletzungen, Platzwunden, Prellungen, Bänderrisse, Handgelenksbrüche, Schleudertraumata – viele Arbeitsverletzungen müssen ärztlich versorgt werden.

 
525.901 ist die Zahl der bundesweiten Arbeits- und Wegeunfälle im ersten Quartal 2016, die laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl dieser Unfälle um 3,6 Prozent angestiegen.

Verunglücken können nicht nur Beschäftigte auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sowie während der Arbeitstätigkeit, sondern auch andere Personengruppen. Zum Beispiel Schüler in der Schule oder Kinder in der Kindertagesstätte. Ob ein Koch sich in der Küche
die Hand verbrennt oder eine Schülerin sich beim Volleyball im Sportunterricht ein Bein bricht – in beiden Beispielen liegt versicherungsrechtlich ein Arbeitsunfall vor.

Was dann zu tun ist, erläutern die Chefärzte Dr. Hans-Otto Rieger vom Krankenhaus Vilshofen, Dr. Thomas Skrebsky vom Krankenhaus Rotthalmünster und Dr. Manfred Werner vom Krankenhaus Wegscheid – allesamt Spezialisten der Unfallchirurgie und Durchgangsärzte (D-Ärzte).

Welchen Arzt sollte man nach einem Arbeitsunfall zuerst aufsuchen?

Dr. Rieger: Verletzte sollten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall grundsätzlich bei einem D-Arzt vorstellig werden. Auf diese Weise wird eine schnelle und gezielte Versorgung sichergestellt. Denn D-Ärzte sind Fachärzte für Unfallchirurgie oder Orthopädie, die aufgrund ihrer persönlichen Ausbildung, ihrer Qualifikation und Erfahrung von der Berufsgenossenschaft zugelassen werden. Somit sind Sie speziell für die Behandlung von Unfallverletzungen zuständig. Wenn der betroffene Arbeitnehmer oder Schüler nach einem Arbeitsunfall zur Erstversorgung einen Hausarzt oder Facharzt ohne D-Arzt-Zulassung aufsucht, sollte er diesem immer sofort mitteilen, dass es sich bei der Verletzung um einen Arbeitsunfall handelt. Aus versicherungstechnischen Gründen wird der Patient anschließend in der Regel direkt an einen D-Arzt überwiesen. Eine Vorstellung beim D-Arzt ist immer dann zwingend erforderlich, wenn:

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Was genau macht ein Durchgangsarzt und wie läuft die Behandlung ab?

Dr. Skrebsky: Falls noch nicht geschehen, wird zuerst die fachärztliche Erstversorgung des Unfallpatienten durchgeführt. Danach erfolgt die Diagnose und Ermittlung des konkreten Sachverhalts. Entsprechend der Schwere der Verletzung gilt es zu entscheiden, wie weiter vorgegangen wird. Leichte Verletzungen können meist durch den Hausarzt weiterbehandelt werden. Nur falls dieser ein Problem sieht, werden diese Patienten wieder dem D-Arzt vorgestellt. Bei schwereren Verletzungen, die einer sogenannten „besonderen Heilbehandlung“ bedürfen, überwachen wir D-Ärzte grundsätzlich weiter den Heilverlauf, zum Beispiel durch Wiedervorstellungstermine. Denn wir bleiben über den gesamten Behandlungsverlauf hinweg koordinierend tätig, sprich von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zu Empfehlungen von Entschädigungsleistungen. Wenn bei schwereren oder komplexen Verletzungen eine fachärztliche Heilbehandlung erforderlich ist, können wir diese direkt in unserem Krankenhaus durchführen – ohne Weiterüberweisung und mit nur kurzer Wartezeit für den Patienten.

Wer zahlt für die medizinische Versorgung bei einem Arbeitsunfall?

Dr. Werner: Wer sich bei der Arbeit oder in der Schule verletzt, für den zahlt die Versicherung die medizinische Versorgung. Zuständig ist hier jedoch nicht die Krankenversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden. Für diese Meldung hat der Arbeitgeber drei Tage Zeit. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf ihren Internetseiten bereits die Möglichkeit zur Online-Unfallanzeige. Zudem schreibt der behandelnde Arzt einen eigens dafür vorgesehenen
Bericht und leitet ihn an den Unfallversicherungsträger weiter.

Tipps für Arbeitnehmer

Jeder noch so kleine oder scheinbar harmlose Arbeitsunfall, beispielsweise ein Schnitt in den Finger, sollte dem Arbeitgeber gemeldet werden. Dazu raten die Experten der DGUV. Begründung: Tritt durch die Erstverletzung ein schlimmerer Folgeschaden auf, sodass
der Arbeitnehmer nicht mehr einwandfrei arbeiten kann oder sogar ausfällt, erlischt unter Umständen der Versicherungsschutz.

Tipps für Arbeitgeber

Die Experten der DGUV raten auch, wirklich jeden Unfall im Verbandbuch zu dokumentieren. Hier werden die Erste- Hilfe-Leistungen aufgezeichnet, die als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls dienen können. Außerdem sollten noch folgende Angaben ins Verbandbuch eingetragen werden: Ort und Zeit des Unfalls, Name des Verletzten, Art der Verletzung, Zeitpunkt der Behandlung, Name des Ersthelfers sowie Name von Zeugen.

Zur Abteilung für Unfallchirurgie, Orthopädie und Sportmedizin